Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V.

Navigation

Inhalt

Aktuelles

Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Ein gut ausgebauter und barrierefreier Personennahverkehr ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine zwingende Voraussetzung, um selbstständig und sicher die täglichen Wege im Sinne des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe zurücklegen zu können. Der LBSV BW hat daher die Gelegenheit wahrgenommen, zu dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz zur Änderung des LGVFG Stellung zu nehmen. Die Erhöhung des fördervolumens als voraussetzung für die Kommunen, wichtige Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs und des Fußverkehrs zu verwirklichen, wird von uns begrüßt. Der Fußverkehr ist gerade für blinde und sehbehinderte Menschen von großer Bedeutung, da alle Wege z.B. im Wohnumfeld zu Fuß zurückgelegt werden. Verbesserungsbedarf besteht unseres Erachtens jedoch noch bei den Rechtsvorschriften. Hier müssen die Normen, die den Standard für die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum definieren, verbindlich eingeführt werden. Denn es ist immer wieder festzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit insbesondere für Menschen mit Sinneseinschränkungen nicht immer dem dort definierten Standard entsprechen. In den vom Verkehrsministerium aufgelegten Förderprogrammen ist als Fördervoraussetzung grundsätzlich die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit aufzunehmen. Dies betrifft z.B. Förderprogramme bezüglich baulicher Maßnahmen von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Anschaffung von Fahrzeugen des ÖPNV. Im letzteren Falle ist die Ausrüstung von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem Accoustic Vehicle Alerting System (AVAS) unbedingt als Fördervoraussetzung aufzunehmen. Elektro- und Hybridfahrzeuge, die ohne AVAS zum Einsatz kommen, sind keine barrierefreien Fahrzeuge. So sind beispielsweise Busse mit Elektro- oder Hybridantrieb ohne AVAS beim Einfahren in Haltestellen akustisch nicht wahrnehmbar. Um das Thema Barrierefreiheit sowohl auf dem Gebiet des ÖPNV als auch in allen weiteren Bereichen voranzubringen, schlagen wir vor, dass in Baden-Württemberg ein unabhängiges Kompetenzzentrum Barrierefreiheit eingerichtet wird, welches in Fragen zur Herstellung einer vollumfänglichen Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen einzubeziehen ist

Hier geht es zur Stellungnahme.

zum Seitenanfang

Fußzeile