Aktuelles
Angehörigen-Entlastungsgesetz
Dem Bundestag und dem Bundesrat liegt das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) zur Beratung und Verabschiedung vor. Der LBSV hat sich mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 an den Sozialminister, Herrn Manne Lucha, mit der Bitte gewandt, dass Baden-Württemberg dieses Gesetz unterstützt. Neben dem Hauptziel des Gesetzes, die finanzielle Entlastung der Angehörigen, die mit ihrem Engagement bereits einen wesentlichen Beitrag leisten, sieht der LBSV folgende zwei weitere Regelungsbereiche in dem Gesetz als zwingend an:
- Die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die der Gesetzentwurf vorsieht.
- Die vorgesehene Klarstellung in § 185 Abs. 5 SGB IX_E, dass Arbeitsassistenz bei einem entsprechenden Bedarf des Antragstellers vollständig zu leisten ist und dem Integrationsamt insoweit kein Ermessen zukommt.
Schreiben an Herrn Sozialminister Lucha und die Stellungnahme des DBSV herunterladen.